Scheidung online

Auf dieser Seite können Sie Ihre Scheidung online vorbereiten, indem Sie den unten stehenden Fragebogen ausdrucken und uns per Post, per Mail oder per Telefax sicher zukommen lassen, damit Ihre Daten geschützt bleiben. Wir melden uns direkt nach Erhalt des Fragebogens bei Ihnen.

 

Fragebogen zur Vorbereitung einer Scheidung

 

Kostenlosen Kostenvoranschlag

Gerne unterbreiten wir Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag, damit Sie rechtzeitig wissen, welche Kosten im Falle Ihrer Scheidung auf Sie zukommen. Hierzu tragen Sie bitte in dem oben stehenden Fragebogen, neben Ihrer persönlichen Daten, das ungefähre monatliche Nettoeinkommen von Ihnen und Ihrem Eheparter sowie die Anzahl der Kinder ein, denen Sie oder ihr Ehepartner Unterhalt gewähren. Abschließend tragen Sie bitte in das Feld "Sonstiges" die Worte "Gratis Kostenvoranschlag" ein. Wir melden uns dann nach Erhalt des Fragenbogens bei Ihnen.

Das Familiengericht ist für alle Familiensachen zuständig. Familiensachen sind Scheidungssachen und Folgesachen wie zum Beispiel die Regelung des Unterhalts, der Hausratsangelegenheiten, des Versorgungsausgleiches usw. Für Scheidungsverfahren und die damit zugleich anhängig gemachten Folgesachen ist eine anwaltliche Vertretung vor dem Familiengericht vorgeschrieben, falls Sie sich am Prozess beteiligen und auf den Rechtsstreit einwirken, insbesondere selbst Anträge stellen wollen oder Einwendungen erheben wollen. Eigenes Vorbringen der Parteien ohne Anwalt darf das Gericht nicht berücksichtigen. 

Sollten Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung vor Gericht nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, erhalten Sie auf Antrag Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen, sofern die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht bietet und nicht mutwillig erscheint. Dem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unter Verwendung des amtlichen Formulars nebst der gegebenenfalls erforderlichen Belege beizufügen. Das Formular erhalten Sie auf dieser Hompage unter Downsloads. Sie können den auf Verfahrenskostenhilfe selbst oder durch uns - ohne Mehrkosten - bei Gericht einreichen.

Falls Ihr persönliches Erscheinen angeordnet ist und Sie kommen trotzdem nicht zu der Verhandlung und haben auch keine ausreichende Entschuldigung für Ihr Fernbleiben, so kann das Gericht Ihnen die hierdurch verursachten Kosten und zusätzlich noch ein Ordnungsgelb bis zu 1.000 € auferlegen. Im Falle eines wiederholten unentschuldigten Nichterscheinen Ihrerseits vor Gericht kann Ihre zwangsweise Vorführung angeordnet werden. Die Anwesenheit eines Vertreters (Rechtsanwalt) vor Gericht, entbindet Sie nicht von der Verpflichtung vor Gericht zu erscheinen. Falls Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für die Reise vor Ort der Verhandlungund für die Rücksreise zu bestreiten, können Ihnen auf Antrag bei dem zuständigen Gericht die notwendigen Reisekosten aus der Landeskasse bezahlt werden. Der Antrag muss rechtzeitig vor Antritt der Reise und unter Beifügung eines Nachweises der Mittellosigkeit beim zuständigen Gericht gestellt werden. Zuständig ist das Gericht zu dem Sie laut der Ladung zu erscheinen haben. Zur Vermeidung unnötiger Reisen und Kosten werden Sie gebeten, umgehend dem Gericht mitzuteilen, falls Sie beabsichtigten, die Reise zum Gerichtstermin von einem anderen Ort als dem in der Landung angegeben Ort aus anzutreten.